BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
OV Dortmund-Innenstadt-West
Resolution: Abriss von Wohngebäuden in der Chemnitzer Straße durch den Volkswohl Bund
Innenstadt-West
17.09.2025 – Anfrage
Die Resolution (Drucksache Nr.: 39367-25/1) der Bezirksvertretung wurde am 17.09.2025 wie vorgelegt angenommen und an den Rat überwiesen.
– Bauanträge und mögliche Nutzungsänderungen müssen von Anfang an transparent im politischen Raum behandelt werden.
– Vor einer Entscheidung über Abriss und Neubau ist eine fachlich fundierte Prüfung von Sanierungs- und Modernisierungsoptionen vorzulegen, einschließlich einer umfassenden energetischen Bewertung (Graue Energie, CO?-Bilanz).
– Sollte ein Abriss unvermeidbar sein, müssen verbindliche soziale Kompensationen gelten: Umzugshilfen, Mietausgleich sowie eine Quote für bezahlbaren Wohnraum im Neubau.
– Neubauten dürfen nur genehmigt werden, wenn sie sowohl den Klimazielen der Stadt Dortmund entsprechen (Energieeffizienz, nachhaltige Baustoffe, klimaangepasste Freiraumgestaltung) als auch die soziale Durchmischung sichern.
Resolution der Bezirksvertretung Innenstadt-West zum geplanten Abriss in der Chemnitzer Straße
Im Bezirk Innenstadt-West sollen nach der Planung des Volkswohl Bundes die Wohnhäuser in der Chemnitzer Straße 4 bis 14 abgerissen werden. Die Bezirksvertretung Innenstadt West sieht sich in der Verantwortung, die Interessen aller Bürger*innen zu vertreten und fordert eine sozial ausgewogene sowie ökologisch nachhaltige Stadtentwicklung. Angesichts geplanter Abrissmaßnahmen bestehender Wohngebäude zugunsten von Neubauten mit erheblich höheren Mietpreisen, positioniert sich die Bezirksvertretung wie folgt:
1. Transparenz und Verfahrenstreue
– Alle Informationen zu den Plänen des Volkswohl Bunds sind offenzulegen.– Bauanträge und mögliche Nutzungsänderungen müssen von Anfang an transparent im politischen Raum behandelt werden.
– Vor einer Entscheidung über Abriss und Neubau ist eine fachlich fundierte Prüfung von Sanierungs- und Modernisierungsoptionen vorzulegen, einschließlich einer umfassenden energetischen Bewertung (Graue Energie, CO?-Bilanz).
– Sollte ein Abriss unvermeidbar sein, müssen verbindliche soziale Kompensationen gelten: Umzugshilfen, Mietausgleich sowie eine Quote für bezahlbaren Wohnraum im Neubau.
– Neubauten dürfen nur genehmigt werden, wenn sie sowohl den Klimazielen der Stadt Dortmund entsprechen (Energieeffizienz, nachhaltige Baustoffe, klimaangepasste Freiraumgestaltung) als auch die soziale Durchmischung sichern.
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