Antrag: Inklusive Spielgeräte auf dem Vinckeplatz und Neuer Graben 63

Innenstadt-West
17.09.2025 – Antrag

Der Antrag (Drucksache Nr.: 39392-25) der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung am 17.09.2025 beschlossen:

Antrag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, den Spielplatz auf dem Vinckeplatz und im Innenhof Neuer Graben 63 mit inklusiven Spielgeräten (wie z.B. Nestschaukel und Wippe) zu ergänzen und im Sinne der Inklusion möglichst so zu gestalten, dass diese für alle Kinder zugänglich sind mit Berücksichtigung folgender Punkte:

- Zugänge zu den Spielgeräten barrierearm gestalten
- Bereiche des sozialen Miteinanders fördern und so die Funktion der Grün- / Erholungsanlage deutlicher herausstellen
- Beteiligung und Information der Nutzer:innen/Spielplatzpaten bei der Standortwahl

Da der Spielplatzbereich auf dem Vinckeplatz bereits mit verschiedenen Spielgeräten ausgestattet ist und die Grün- und Erholungsanlage für Veranstaltungen freigehalten werden soll, schlagen wir vor, eine Netzschaukel anstelle der Sandbaggerschaufel aufzubauen und diese hinter das Kletterhäuschen zu versetzen (s. Abb.4).


Begründung:

Die Spielplätze am Vinckeplatz und im Innenhof Neuer Graben 63 sind derzeit nicht mit inklusiven Spielgeräten wie Nestschaukeln oder Wippen ausgestattet. Es bedarf konkreter Maßnahmen, um der ungewollten Ausgrenzung junger Menschen mit Behinderung entgegenzuwirken.

Eine inklusivere Ausrichtung der Spielplätze ermöglicht eine gleichberechtigtere Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen. Die Einrichtung von Spielmöglichkeiten fördert die Begegnung und das gemeinsame Spielen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung. Diese Spielgeräte bieten darüber hinaus Menschen mit Bewegungseinschränkungen die Möglichkeit, an Freizeit- und Erholungsaktivitäten teilzunehmen.

Gemäß der Zielsetzung der Behindertenrechtskonvention, allen Menschen eine uneingeschränkte Teilhabe an allen Aktivitäten zu ermöglichen, fokussiert sich dieser Antrag auf diese Thematik. Dort heißt es, die EU-Vertragsstaaten sollen Maßnahmen ergreifen, „um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können." (Artikel 30, Absatz 5, d)

Vorteile
- Gemeinsames Aufwachsen aller Kinder
- Abbau von Hemmschwellen
- Erholung für Eltern von Kindern/Jugendlichen mit Behinderung
- Barrierefreie Angebote können auch von Menschen mit Kinderwagen / Menschen mit Rollatoren (bspw. Teilhabe mit Enkelkindern) befahrbar gemacht werden
- Familienfreundliche Maßnahme