Anfrage: Angstraum und Barrierefreiheit Dorstfeld-Süd

Innenstadt-West
17.09.2025 – Anfrage

Die Anfrage (Drucksache Nr.: 34235-24/1) der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung am 17.09.2025 wie vorgelegt angenommen.

Anfrage:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat in ihrer Sitzung im Februar 2024 unter der Dokumenten-Nr. 34235-24 ein verbessertes Beleuchtungskonzept im Außenbereich der S-Bahn-Haltestelle Dorstfeld-Süd beschlossen: „Die Bezirksvertretung Innenstadt West beauftragt die Verwaltung die Beleuchtungssituation im Bereich der S-Bahnhaltestelle Dorstfeld Süd zu verbessern. Sollten die Flächen nicht im Besitz der Stadt, sondern der Deutschen Bahn sein, wird die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der DB die Beleuchtungssituation zu verbessern.“ Wie ist der Stand der Vorbereitungen? Welche konkreten baulichen Maßnahmen zur stufenfreien Barrierefreiheit sind für die S-Bahn-Haltestelle Dorstfeld-Süd geplant und bis wann sollen diese umgesetzt werden?


Begründung:
Der Außenbereich, besonders der Eingangsbereich zur S-Bahn im Bereich der DASA und die Wege innerhalb der angrenzenden Grünfläche, werden wegen der veralteten Beleuchtung auch von jungen Männern als Angstraum beschrieben. Durch die Sanierung des „Hannibal“ und Vermietung der Wohnungen im Jahr 2026 ist auch das Umfeld dringend anzupassen. Die S-Bahn-Haltestelle Dortmund Dorstfeld-Süd gilt als nicht vollständig barrierefrei, da insbesondere Aufzüge fehlen und der Zugang zu den Bahnsteigen für mobilitätseingeschränkte Personen nur eingeschränkt möglich ist. Gemäß § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sollte der öffentliche Personennahverkehr in Deutschland bis spätestens 1. Januar 2022 barrierefrei gestaltet sein.