Antrag: Kunstförderpreis des Stadtbezirks

Innenstadt-West
03.03.2021 – Antrag

Der Antrag (Drucksache Nr.: 20039-21) der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung am 03.03.2021 in der vorgelegten Form angenommen.

Antrag:

Einrichtung eines Kunstförderpreises der BV Innenstadt-West mit dem Umfang von 10.000 Euro. Das Geld wird aus dem Budget der BV Innenstadt-West gezahlt.

Begründung:

Mit der Einrichtung eines Förderpreises wertet die BV den kulturellen Bereich im Stadtbezirk auf und signalisiert, dass Kunst und Kultur wichtige Elemente für eine offene und vielfältige demokratische Gesellschaft sind.
Die kulturpolitischen Ziele des Förderpreises sind:
- die Förderung der freien Kunstszene im Stadtbezirk,
- die Unterstützung der kulturellen Vielfalt,
- die Stärkung des Verständnisses, dass Kultur wichtig für die Lebensqualität im Stadtbezirk ist und
- die Anregung des öffentlichen Diskurses im Stadtbezirk über Kunst und Kultur.

Da die BV nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um eine spürbare flächendeckende Unterstützung der freien Kulturszene zu ermöglichen, ist eine fokussierte, individuelle Förderung eine angemessene Vorgehensweise, die zumindest einzelnen Künstler*innen materielle Unterstützung gewährleistet. Dies ist gerade jetzt in der Corona-Zeit, in der insbesondere die Kulturschaffenden von den negativen finanziellen Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, umso wichtiger. Neben der finanziellen Unterstützung ist die sichtbare Hervorhebung in der Öffentlichkeit durch die Preisverleihung eine weitere, immaterielle Förderung der Förderpreisträger*in.

Aspekte des Förderpreises
a) Gegenstand der Förderung: Ein Preisgeld von 10.000 Euro wird einmal im Jahr vergeben. Der Preis wird individuell ausgelobt. Die Förderung einer/eines Preisträger*in ist einmalig.
b) Antragsberechtigte: Künstler*innen aller Kunstsparten können sich bewerben. Die Antragssteller*innen müssen einen Bezug zum Stadtbezirk aufweisen, indem sie entweder im Stadtbezirk leben (wohnhaft sein) oder arbeiten (z.B. das Atelier oder Arbeitsraum).
c) Antragsstellung und Bewerbungsfrist: Bewerbungsunterlagen und die Beschreibung des Verfahrens stehen den Interessierten auf den Internetseiten der Bezirksvertretung zur Verfügung. Der Antrag kann ein Portfolio an bisherigen künstlerischen Leistungen umfassen, ein laufendes Projekt beschreiben oder ein geplantes Projekt skizzieren. Der Antrag muss bis zum 01.06. eines Jahres bei der Geschäftsstelle der BV eingegangen sein.
d) Jury des Preises: Über die Vergabe des Preises befindet die BV in einer ihrer Sitzungen nach dem 01.06. eines Jahres. Sie bewilligt auf Basis der vorliegenden Anträge und wird durch die Expertise einer Preiskommission unterstützt. Die Preiskommission setzt sich aus drei amtierendem oder ehemaligem Funktionsträger*innen von Institutionen aus dem Kunstbereich in Dortmund zusammen, wie z. B. der/des Museumsdirektor*in des MKK, der/des Intendant*in des Schauspiels Dortmund und der/dem Dekan*in des Fachbereichs Design der FH Dortmund. Die Preiskommission wertet die Anträge aus und legt der BV fünf Anträge vor, wovon einer ausgewählt wird.
e) Auszahlung und Verwendung des Preisgeldes Die Verwendung des Preisgeldes ist frei. Die Auszahlung des Preisgeldes erfolgt zum Ersten des folgenden Monats nach der Preisverleihung.
f) Verleihung des Preises Der Förderpreis wird im Rahmen der Feierlichkeiten des „Heinrich-Schmitz-Preises“ verliehen. Eine Laudatio sollte von einem Mitglied der Preiskommission gehalten werden. Die/der Preisträger*in wird in der Öffentlichkeit vorgestellt und gewürdigt.


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