Flohmärkte im Westpark

Innenstadt-West
10.05.2017 – Antrag

In Ergänzung zu der Regelung des Befahrens des Westparks mit Autos bei Flohmärkten beschließt die Bezirksvertretung folgende Regelung: Um die Anlieferung und den Aufbau der Stände zu ermöglichen, wird nur das Befahren der beiden befestigten Hauptfahrbahnen des Westparks ausschließlich vom Heinrich-Schmitz-Platz Ecke Lange Straße aus als Einbahnstraße in südlicher und westlicher Richtung erlaubt. Die Ausfahrt wird nur am AWO Gebäude Rittershausstraße oder in die Möllerstraße erfolgen. Wenden ist nicht gestattet. Ein Fahren über den Rand der befestigten Wegefläche hinaus ist zu vermeiden. Weder die gesamte Grünfläche, noch die anderen Wege im Westpark dürfen von Fahrzeugen befahren werden. Die Zufahrt wird nur für die Anlieferung zwei Stunden vor Beginn und den Abbau zwei Stunden nach Ende des Flohmarktes genehmigt. Der Veranstalter sorgt für die Einhaltung und Überwachung der Regeln.


Begründung:
Trotz der gewünschten Auflagen zur Autofreiheit der Flohmärkte zur Schonung und Erholung des Bodens muss den Beschickern und Veranstaltern des Marktes die Anlieferung und der Aufbau ermöglicht werden. Die Einbahnregelung vermeidet Wendemanöver über den Rasen. Während des Marktes ist der Westpark autofrei. Das Befahren der Grünflächen und wassergebundenen Fußwege bleibt verboten. Ausnahmen gelten nur für Behinderte, Reinigungs-
und Rettungsfahrzeuge.


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